Ja, Rollstuhlbatterien sind im Flugzeug erlaubt, es gelten jedoch bestimmte Vorschriften und Richtlinien, die je nach Batterietyp variieren. Hier die allgemeinen Richtlinien:
1. Auslaufsichere (versiegelte) Blei-Säure-Batterien:
- Diese sind im Allgemeinen zulässig.
- Muss sicher am Rollstuhl befestigt sein.
- Die Anschlüsse müssen geschützt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern.
2. Lithium-Ionen-Batterien:
Die Wattstunden-Kapazität (Wh) muss berücksichtigt werden. Die meisten Fluggesellschaften erlauben Batterien bis zu 300 Wh.
- Wenn der Akku herausnehmbar ist, sollte er als Handgepäck mitgenommen werden.
- Ersatzbatterien (bis zu zwei) sind im Handgepäck erlaubt, typischerweise bis zu 300 Wh pro Batterie.
3. Auslaufgefährdete Batterien:
- Unter bestimmten Bedingungen zulässig und gegebenenfalls mit vorheriger Benachrichtigung und Vorbereitung verbunden.
- Die Batterie muss ordnungsgemäß in einem festen Gehäuse installiert und die Batteriepole müssen geschützt sein.
Allgemeine Tipps:
Bitte erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft: Jede Fluggesellschaft hat möglicherweise etwas andere Bestimmungen und verlangt unter Umständen eine Voranmeldung, insbesondere bei Lithium-Ionen-Batterien.
Dokumentation: Führen Sie Unterlagen über Ihren Rollstuhl und dessen Batterietyp mit sich.
Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Rollstuhl und Batterie den Sicherheitsstandards entsprechen und ordnungsgemäß befestigt sind.
Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft vor Ihrem Flug, um sicherzustellen, dass Sie über die aktuellsten Informationen und Anforderungen verfügen.
Veröffentlichungsdatum: 10. Juli 2024
