Die Messung der Startstromstärke (CA) oder Kaltstartstromstärke (CCA) einer Batterie erfordert spezielle Werkzeuge, um die Fähigkeit der Batterie zu beurteilen, Strom zum Starten eines Motors zu liefern. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Werkzeuge, die Sie benötigen:
- Batterielasttester or Multimeter mit CCA-Testfunktion
- Sicherheitsausrüstung (Handschuhe und Augenschutz)
- Batteriepole reinigen
Schritte zum Messen des Anlasserstroms:
- Vorbereitung auf den Test:
- Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug ausgeschaltet und die Batterie vollständig geladen ist (eine teilweise geladene Batterie führt zu ungenauen Ergebnissen).
- Reinigen Sie die Batteriepole, um einen guten Kontakt sicherzustellen.
- Richten Sie den Tester ein:
- Verbinden Sie das positive (rote) Kabel des Testers mit dem Pluspol der Batterie.
- Schließen Sie das negative (schwarze) Kabel an den Minuspol an.
- Konfigurieren Sie den Tester:
- Wenn Sie einen digitalen Tester verwenden, wählen Sie den entsprechenden Test für „Anlassstrom“ oder „CCA“ aus.
- Geben Sie den auf dem Batterieetikett angegebenen CCA-Wert ein. Dieser Wert gibt die Stromlieferfähigkeit der Batterie bei -18 °C an.
- Führen Sie den Test durch:
- Bei einem Batterielasttester legen Sie die Last 10–15 Sekunden lang an und notieren Sie die Messwerte.
- Bei digitalen Testern drücken Sie die Testtaste und das Gerät zeigt die tatsächlichen Anlaufstromstärken an.
- Ergebnisse interpretieren:
- Vergleichen Sie den gemessenen CCA mit dem vom Hersteller angegebenen CCA.
- Ein Ergebnis unter 70–75 % des Nenn-CCA weist darauf hin, dass die Batterie möglicherweise ausgetauscht werden muss.
- Optional: Spannungsprüfung während des Anlassens:
- Messen Sie die Spannung beim Anlassen des Motors mit einem Multimeter. Bei einer intakten Batterie sollte sie nicht unter 9,6 V fallen.
Sicherheitstipps:
- Führen Sie die Tests in einem gut belüfteten Bereich durch, um eine Belastung mit Batteriedämpfen zu vermeiden.
- Vermeiden Sie Kurzschlüsse an den Anschlüssen, da dies zu Funkenbildung oder Schäden führen kann.
Veröffentlichungszeit: 04.12.2024